Satzung
Überblick über die Satzung des Fördervereins des Dr. Wilhelm-André-Gymnasiums e.V.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein heißt:
- Förderverein des Dr.-Wilhelm-André-Gymnasiums e.V.
Er hat seinen Sitz in Chemnitz.
Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz (Nr. VR 1170).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 Zweck des Vereins
Der Verein macht gemeinnützige Arbeit.
Ziel ist es, Schüler, Schule und Bildung zu unterstützen.
Beispiele für die Arbeit:
- Lehrmaterial, Computer und Ausrüstung für die Schule besorgen
- Preise und Auszeichnungen für Wettbewerbe bereitstellen
- Schülerzeitung, Elterninformationen oder Vereinsrundbrief unterstützen
- bei Schulveranstaltungen und AGs helfen
- Schüleraustausch oder Klassenfahrten unterstützen
- Cafeteria, Schülerfirma und Schulbibliothek betreiben
- Spielgeräte und Schließfächer bereitstellen
- Bedürftige Schüler oder Menschen im In- und Ausland unterstützen
Geld des Vereins wird nur für diese Ziele verwendet.
Mitglieder bekommen kein Geld aus dem Verein.
3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige Person oder Firma/Organisation werden.
Aufnahme in den Verein: schriftlich beim Vorstand beantragen.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste vergeben werden.
4 Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft endet durch:
- Tod (bei Personen)
- Auflösung der Firma/Organisation
- Austritt (schriftlich, mit Frist)
- Ausschluss durch Vorstand bei Regelverstößen oder Beitragsrückstand
Kein Anspruch auf Vereinsvermögen nach Austritt.
5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte:
- Mitmachen,
- an Veranstaltungen teilnehmen,
- eine Stimme in der Mitgliederversammlung
Pflichten:
- Interessen des Vereins fördern,
- Mitgliedsbeiträge zahlen,
- Veranstaltungen unterstützen
6 Mitgliedsbeiträge und Haushalt
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag.
Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
Haushalt kann von unabhängigen Prüfern kontrolliert werden.
7 Organe des Vereins
Vorstand
Mitgliederversammlung
8 Vorstand
Besteht aus 3 bis 7 Personen:
- Vorsitzender,
- Stellvertreter,
- Schatzmeister und bis zu 4 Beisitzer.
Aufgaben:
- Vereinsleitung,
- Entscheidungen,
- Mitglieder aufnehmen oder ausschließen,
- Geld verwalten.
Vertretung nach außen:
- Vorsitzender allein,
- Stellvertreter + Schatzmeister gemeinsam.
Amtsdauer:
- 3 Jahre, Wiederwahl möglich
Vorstandssitzungen:
- Beschlüsse werden schriftlich oder per Mail protokolliert
9 Mitgliederversammlung
Aufgaben:
- Satzung ändern,
- Vorstand wählen,
- Jahresbericht prüfen,
- Mitgliedsbeiträge festlegen,
- Verwendung der Mittel planen.
Ordentliche Versammlung:
- mindestens 1x pro Jahr
Außerordentliche Versammlung:
- wenn nötig oder 1/4 der Mitglieder es beantragt
Jedes Mitglied hat eine Stimme
Satzungsänderung:
- ¾ Mehrheit
Auflösung des Vereins:
- 9/10 Mehrheit
10 Auflösung des Verein
Wenn der Verein aufgelöst wird, geht das Vermögen an die Schule für gemeinnützige Zwecke.
11 Inkrafttreten
Diese Satzung gilt seit 19.04.2017
12 Salvatorische Klausel
Satzungsänderungen gelten nur nach Zustimmung des Finanzamts.
Änderungen dürfen Gemeinnützigkeit nicht gefährden.