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Satzung

Überblick über die Satzung des Fördervereins des Dr. Wilhelm-André-Gymnasiums e.V.

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein heißt:

  • Förderverein des Dr.-Wilhelm-André-Gymnasiums e.V.

Er hat seinen Sitz in Chemnitz.
Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz (Nr. VR 1170).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

2 Zweck des Vereins

Der Verein macht gemeinnützige Arbeit.
Ziel ist es, Schüler, Schule und Bildung zu unterstützen.
Beispiele für die Arbeit:

  • Lehrmaterial, Computer und Ausrüstung für die Schule besorgen
  • Preise und Auszeichnungen für Wettbewerbe bereitstellen
  • Schülerzeitung, Elterninformationen oder Vereinsrundbrief unterstützen
  • bei Schulveranstaltungen und AGs helfen
  • Schüleraustausch oder Klassenfahrten unterstützen
  • Cafeteria, Schülerfirma und Schulbibliothek betreiben
  • Spielgeräte und Schließfächer bereitstellen
  • Bedürftige Schüler oder Menschen im In- und Ausland unterstützen

Geld des Vereins wird nur für diese Ziele verwendet.
Mitglieder bekommen kein Geld aus dem Verein.

 

3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige Person oder Firma/Organisation werden.
Aufnahme in den Verein: schriftlich beim Vorstand beantragen.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste vergeben werden.

 

4 Ende der Mitgliedschaft

Mitgliedschaft endet durch:

  • Tod (bei Personen)
  • Auflösung der Firma/Organisation
  • Austritt (schriftlich, mit Frist)
  • Ausschluss durch Vorstand bei Regelverstößen oder Beitragsrückstand

Kein Anspruch auf Vereinsvermögen nach Austritt.

 


5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte:

  • Mitmachen,
  • an Veranstaltungen teilnehmen,
  • eine Stimme in der Mitgliederversammlung

Pflichten:

  • Interessen des Vereins fördern,
  • Mitgliedsbeiträge zahlen,
  • Veranstaltungen unterstützen

 

6 Mitgliedsbeiträge und Haushalt

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag.
Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
Haushalt kann von unabhängigen Prüfern kontrolliert werden.

 

7 Organe des Vereins

Vorstand
Mitgliederversammlung

 

8 Vorstand

Besteht aus 3 bis 7 Personen:

  • Vorsitzender,
  • Stellvertreter,
  • Schatzmeister und bis zu 4 Beisitzer.

Aufgaben:

  • Vereinsleitung,
  • Entscheidungen,
  • Mitglieder aufnehmen oder ausschließen,
  • Geld verwalten.

Vertretung nach außen:

  • Vorsitzender allein,
  • Stellvertreter + Schatzmeister gemeinsam.

Amtsdauer:

  • 3 Jahre, Wiederwahl möglich

Vorstandssitzungen:

  • Beschlüsse werden schriftlich oder per Mail protokolliert

 

9 Mitgliederversammlung

Aufgaben:

  • Satzung ändern,
  • Vorstand wählen,
  • Jahresbericht prüfen,
  • Mitgliedsbeiträge festlegen,
  • Verwendung der Mittel planen.

Ordentliche Versammlung:

  • mindestens 1x pro Jahr

Außerordentliche Versammlung:

  • wenn nötig oder 1/4 der Mitglieder es beantragt

Jedes Mitglied hat eine Stimme

Satzungsänderung:

  • ¾ Mehrheit

Auflösung des Vereins:

  • 9/10 Mehrheit

 

10 Auflösung des Verein

Wenn der Verein aufgelöst wird, geht das Vermögen an die Schule für gemeinnützige Zwecke.

 

11 Inkrafttreten
Diese Satzung gilt seit 19.04.2017

 

12 Salvatorische Klausel
Satzungsänderungen gelten nur nach Zustimmung des Finanzamts.
Änderungen dürfen Gemeinnützigkeit nicht gefährden.